220W Balkonkraftwerk Solarpanel, 1150×1090 mm, fiberglasbeschichtet

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Entdecken Sie unser 220W Solarpanel, die perfekte Energiequelle für Ihr Balkonkraftwerk. Mit seiner fortschrittlichen Zwei-Schicht-Fiberglasbeschichtung bietet es nicht nur einen effizienten Hitzeschutz, sondern gewährleistet auch eine erhöhte Langlebigkeit und Leistung unter diversen Wetterbedingungen. Das Panel zeichnet sich durch seine Größe von 1150×1090mm aus und ist speziell für den Einsatz auf Balkonen optimiert, wo Raum effizient genutzt werden muss.

Diese Photovoltaik-Lösung wird mit einer Garantie geliefert, die die geprüfte Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte bestätigt. Ob zur Senkung Ihrer Energiekosten oder als Beitrag zu einer nachhaltigeren Lebensweise – dieses Solarpanel ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt.

Monokristallin Flexibles Solarmodul
Zellenmodel: 182×83
Max.Leistung (Wp): 220W
nominale Leistung: 187-190W
Gewicht je Panel: 2,6kg
Spannung: 20V
Leerlaufspannung(Voc): 23.61 V
Kurzschlussstrom(Isc):11.92 A
Max. Leistungsspannung (Vm): 19,61 V
Max. Leistungsstrom (Im): 11,24 A
Max. Serienabsicherung: 20A
Entladungssicherheit: 2x Sperr-Dioden
Max. Systemspannung: 600 VDC
Zellenanzahl(6X12)
Kabellänge: Durchmesser 2,5mm Länge 3 Meter
Größe: 1150×1090mm
Standard-Testbedingungen: STC:AM1.5,1000W/㎡,Modul Temperatur 27℃
Hitzeableitung: 2fache schicht-fiberglas, extrem haltbar
Materialfestigkeit: Antistaubbeschichtung, verbesserte Abriebfestigkeit
EAN: 729927864433
Garantie: 2 Jahre

Hinweis:

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.

Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

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