2x220W Solar Panel für Balkonkraftwerk mit Hitzeschutz Garantie Anschluss rückseitig 1150×1090mm

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Unser Solar Panel 220W kombiniert hohe Leistung und innovative Technologie, um die optimale Lösung für die Energiegewinnung auf Ihrem Balkon zu bieten. Dieses flexible Solarpanel ist mit einer Zwei-Schicht-Fiberglas-Hitzeschutztechnologie ausgestattet, was es besonders langlebig macht. Dank der Antistaubbeschichtung und verbessertem Abriebschutz profitieren Sie von einer langanhaltenden Effizienz und geringerem Wartungsaufwand.

Zusätzlich steht Ihnen eine 2-jährige Garantie sicher, unterstützt von unserem deutschen Lager, welches schnelle und sichere Lieferungen garantiert. Unser Produkt erfüllt hohe deutsche Qualitätsstandards, bewiesen durch gründliche Prüfungen unserer Solarkollektoren.

Monokristallin Flexibles Solarmodul
Zellenmodel: 182×83
Max.Leistung (Wp): 220W
Spannung: 20V
Leerlaufspannung(Voc): 23.61 V
Kurzschlussstrom(Isc):11.92 A
Max. Leistungsspannung (Vm): 19,61 V
Max. Leistungsstrom (Im): 11,24 A
Max. Serienabsicherung: 20A
Entladungssicherheit: 2x Sperr-Dioden
Max. Systemspannung: 600 VDC
Zellenanzahl(6X12)
Kabellänge: 2,5mm 1,1m
Größe: 1150×1090mm
Standard-Testbedingungen: STC:AM1.5,1000W/㎡,Modul Temperatur 27℃
Hitzeableitung: 2fache schicht-fiberglas, extrem haltbar
Materialfestigkeit: Antistaubbeschichtung, verbesserte Abriebfestigkeit
EAN: 729927864433
Garantie: 2 Jahre

Hinweis:

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.

Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

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